Lieferkettensorgfaltpflichtsgesetz (LkSG)
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Ein sperriges Wort – was genau ist damit gemeint? Und was bedeutet das Gesetz für das UKM? Gesetzliche Vorgaben beeinflussen die Arbeit unseres Nachhaltigkeitsmanagements an vielen Stellen. Ab 2023 müssen Unternehmen in Deutschland mit mindestens 3.000 Mitarbeitenden das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (kurz: LkSG) einhalten. Das Gesetz nimmt Unternehmen in die Verantwortung, die Einhaltung von Menschenrechten entlang ihrer Lieferkette und in den eigenen Geschäftsbereichen sicherzustellen. Das betrifft zum Beispiel die Themen: Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Korruption, Gleichheit der Geschlechter und Umweltrisiken, die in ihrer Folge die Lebensgrundlage von Menschen gefährden.
Sebastian Bärthel
Nachhaltigkeitsmanager & Beauftragter für Menschenrechte
"Die Übernahme von Verantwortung durch deutsche Unternehmen für faire Bedingungen auch bei den eigenen Zulieferern ist ein überfälliger Schritt zur Einhaltung der Menschenrechte.“ Sebastian Bärthel
Das UKM hat sich dazu unter anderem eine Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte gegeben. Zudem wurde im Bereich Compliance ein Verhaltenskodex entwickelt, der sowohl das Miteinander innerhalb der eigenen Organisation als auch mit und von Lieferanten adressiert. Ein weiterer wichtiger Baustein ist das Beschwerdemanagement. Seit Anfang 2023 gibt es am UKM eine anonyme Möglichkeit, auf Missstände entlang der Lieferkette oder im eigenen Arbeitsumfeld aufmerksam zu machen. Auch die Prüfung von Lieferanten führen wir in regelmäßigen Abständen durch – besonders kritisch eingestufte Lieferanten werden kontaktiert, um gegebenenfalls gemeinsam Abhilfemaßnahmen zu entwickeln. Um Missstände bei den eigenen Lieferanten aufzudecken und dann entsprechend zu reagieren werten wir Pressemeldungen und Online-Artikel regelmäßig aus. Darüber hinaus hat das UKM einen Menschenrechtsbeauftragten benannt, der für die Umsetzung des Gesetzes im Unternehmen verantwortlich ist: Sebastian Bärthel hat diese Rolle Anfang 2023 übernommen.
Die Arbeit für faire Bedingungen entlang der Lieferkette ist damit jedoch nicht abgeschlossen. In den kommenden Monaten und Jahren sollen am UKM weitere Schritte folgen. Zum Beispiel die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien bei Ausschreibungen und Vergaben sowie die kontinuierliche Überprüfung einzelner Lieferanten auf nachhaltigere Alternativen. Dazu steht die Stabsstelle Nachhaltigkeitsmanagement immer wieder im Dialog mit den einzelnen Geschäftsbereichen. So wird sichergestellt, dass das UKM weiterhin seinem Versorgungsauftrag gerecht wird und gleichzeitig Maßnahmen gegen die Ausbeutung von Menschen in der Lieferkette ergreift.